Broschüre mit Informationen zur Baufinanzierung

ePaper
Teilen:

Elf teure Fehler bei der Baufinanzierung und wie Sie diese vermeiden:

https://www.test.de/Baufinanzierung-Elf-teure-Fehler-und-wie-Sie-diese-vermeiden-5227717-0/

Quelle: Stiftung Warentest

 
Seit dem 20. Februar 2024 sind Anträge für die KfW-Programme 297/298 (Neubau) wieder möglich.
 
Seit Januar 2024 können baw. keine KfW-Anträge für die Programme 297 und 298 gestellt werden.
 
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses / Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
 
ACHTUNG!
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Einstellung von Förderstandards im NEUBAU (Programm Nr. 261 & 461) zum 01.02.2022
Ab dem 01. Februar 2022 wird die Förderung der Standards "Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/- gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ im Rahmen der BEG-Förderung nicht mehr angeboten!!!

 

6 häufige Fehler bei der Baufinanzierung

http://www.procontra-online.de/bilderstrecke/date/2018/12/das-sind-die-6-haeufigsten-fehler-in-der-baufinanzierung/?fbclid=IwAR3q_NjDKsnCPKs5DUTBTmCj8Bpp-BoKEiRYH_sBihBk3vhZ8OpQPdqU_-U

(Quelle: procontra-online, 20.12.2018)

 

t-Online 24.06.2018 => Die fünf häufigsten Fehler bei der Immobilienfinanzierung

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_82920616/immobilienkredite-so-vermeiden-sie-fehler-bei-der-finanzierung.html

 

Finanztest Ausgabe Oktober 2017 => 10 teure Fehler bei der Immobilienfinanzierung vermeiden

https://www.test.de/Baufinanzierung-10-teure-Fehler-und-wie-Sie-diese-vermeiden-5227717-0/

 

Was Sie bei der Besichtigung einer Immobilie beachten sollten:

http://blog.ebay-kleinanzeigen.de/expertentalk-zum-hauserkauf-alles-was-ihr-bei-der-besichtigung-beachten-musst/

(Quelle: ebay-Kleinanzeigen 01.06.2017)

 

Eventuell fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen von 2002 bis 2010

Link zum Artikel vom 18.10.2015 in finanztip.de zu o.g. Thema
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-darlehen/

(18.10.2015)

 

Forward-Darlehen

Das sollten Sie wissen:

  • Sie müssen nicht bis zum Ende der Zinsbindung warten, um für Ihre Anschlussfinanzierung den Zinssatz festzulegen.

  • Mit Forward-Darlehen können Sie dies bis zu 36 Monate vorher tun.

  • Wenn Sie ein Forward-Darlehen abgeschlossen haben, müssen Sie es aber auch abnehmen.

  • Die Zinssätze für Forward-Darlehen liegen in der Regel über den aktuellen Zinssätzen. Je länger die Vorlaufzeit eines Forward-Darlehens, desto höher ist der Zinsaufschlag.

  • Sie rechnen sich daher, wenn Sie von einem Zinsanstieg ausgehen.

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wollen viele Kreditnehmer die Zinskosten ihrer bestehenden Baufinanzierung durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter senken. Ein solcher Wechsel ist innerhalb der bestehenden Zinsbindung allerdings so gut wie unmöglich, denn:

  • Die Bank ist nicht verpflichtet, einer Umschuldung zuzustimmen, sofern Sie die Immobilie nicht veräußern.

  • Und wenn die Bank zustimmt, wird sie Ihnen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, die den Zinsvorteil eines Wechsels zunichtemacht.

Am Ende der vereinbarten Zinsbindung oder frühestens nach zehn Jahren und 6 Monaten, ab Datum der Darlehensvollauszahlung, können Sie jedoch problemlos zu einer anderen Bank umschulden.

 

Aber was, wenn die Zinsen im Augenblick besonders niedrig sind, Ihre Zinsbindung aber erst in zwei Jahren ausläuft? Genau hierfür wurden Forward-Darlehen entwickelt. Denn mit Forward-Darlehen können Sie bis zu 36 Monate im Voraus den Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung festmachen.

 

Wie funktionieren Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen funktioniert wie eine normale Anschlussfinanzierung – mit der Besonderheit, dass der Termin für die Anschlussfinanzierung weit in der Zukunft liegt. Wie bei einer normalen Anschlussfinanzierung können Sie Forward-Darlehen bei Ihrer aktuellen Bank abschließen oder im Rahmen einer Umschuldung zu einer anderen Bank (dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung) wechseln.

(17.04.2015)

 

Grundbuch

Eine unerlässliche Informationsquelle beim Immobilienerwerb.

http://www.immonewsfeed.de/news.php?m=pu&id=1487&col1=%23EC7205

(10.02.2015)

 

Welche Faktoren bestimmen den Darlehens-Zinssatz?

  • Die Laufzeit der Sollzinsbindung,

  • der Finanzierungsauslauf,

  • die Höhe der Darlehenssumme,

  • die Postleitzahl der Immobilie,

  • die Höhe der Anfangstilgung,

  • das Beschäftigungsverhältnis,

  • die Nutzung der Immobilie,

  • die Sondertilgungsoption und

  • der Beginn der Bereitstellungszinsen.

(22.09.2014)

 

Entwicklung der Baufinanzierungs-Konditionen

Der Marktzins für Immobilienkredite orientiert sich an den Renditen für langfristige Anleihen und Pfandbriefe (Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt). Wegen der international starken Nachfrage nach sicheren Anlagen liegen die Renditen für langfristige Bundesanleihen und Pfandbriefe derzeit auf historisch niedrigem Niveau.

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank beeinflusst die Zinssätze für Baufinanzierungen dagegen nicht unmittelbar. Die Leitzinsen bestimmen die Konditionen, zu denen sich Banken untereinander Geld ausleihen und haben vor allem auf die kurzfristigen Marktzinsen (Geldmarkt) Auswirkung - etwa auf die Konditionen für Tagesgelder.

So hat es in der Vergangenheit auch gegenläufige Entwicklungen gegeben => steigende Baugeldzinsen trotz Leitzinssenkung.

(21.09.2014)

 

Rat gemäß Finanztest, Ausgabe September 2014

Zinsbindung:

Sichern Sie sich die niedrigen Zinsen für Ihre Immobilienfinanzierung

am besten für 15 oder 20 Jahre (meine Anmerkung: auch 25 Jahre).

Das kostet zwar mehr als für kürzere Zeiträume. Sie haben aber deutlich mehr Sicherheit. Nach zehn Jahren können Sie solche langlaufenden Kredite bei Bedarf mit sechs Monaten Frist kündigen.

 

Tilgung:

Nutzen Sie die niedrigen Zinsen, um Ihren Kredit möglichst schnell zu tilgen. 2 bis 3 Prozent Tilgung im Jahr sollten Sie sich mindestens leisten können. Wollen Sie schon in 20 Jahren schuldenfrei sein, müssen es fast 4 Prozent sein. 

(Quelle: Finanztest 9/2014 , 20.08.2014)

Siehe auch meinen unten aufgeführten Tipp vom 17.01.14. 

 

Eigenkapital

Sofern Sie als Bauherr oder Käufer in der Lage sind, relativ viel Eigenkapital in die Finanzierung einzubringen, können Sie in der Regel von günstigeren Zinsen profitieren.

Wer dagegen einen Großteil oder fast alles finanziert, muss hohe Zinsaufschläge zahlen.

Zudem ist bei hohen Eigenkapitalanteilen das Darlehen geringer - und bei einer geringeren Restschuld am Ende der Zinsbindungsfrist sinkt das Risiko, bei dann eventuell höheren Marktzinsen die Raten nicht mehr tragen zu können.

 

Diese Regeln zum Eigenkapital sollten Sie beachten:

 

Kaufnebenkosten mit Eigenkapital bezahlen.

Bis zu rund 9,10 Prozent können die Kaufnebenkosten in Bayern (in anderen Bundesländern ggf. noch höher) ausmachen. Diese Summe sollten Sie auf jeden Fall durch Eigenkapital entrichten können.

 

Mit Eigenkapital Zinsen sparen.

Je höher der Eigenkapitalanteil desto günstiger die Zinssätze für die Baufinanzierung.

 

Risiken vernünftig kalkulieren.

Wer nicht viel Eigenkapital einbringen kann, sollte aber möglichst hoch tilgen. Denn so kann das Zinsrisiko für die Zinsprolongation gering gehalten werden.

(02.08.2014)

 

Immobilienkäufer verschulden sich höher und länger

Siehe hierzu einen Artikel unter:

http://www.immobilien-zeitung.de/1000020500/immobilienkaeufer-verschulden-sich-hoeher-und-laenger?utm_source=Newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=Wochennewsletter+kw30_2014

(Quelle: ImmobilienZeitung.de / 25.07.2014

 

Zum Nachdenken, sofern Sie noch zur Miete wohnen

Sechs Millionen Mieterhaushalte in Deutschland könnten sich eigene vier Wände leisten - und würden damit finanziell besser fahren, als weiterhin Miete zu zahlen. Das ergibt sich aus einer Studie der Postbank. Für mehr als ein Drittel (37 Prozent) der heutigen Mieter wäre der Traum vom Wohneigentum demnach realisierbar. Und sie würden auch überall fündig werden: In 85 Prozent aller Landkreise und kreisfreien Städte von Flensburg bis Passau gebe es bezahlbare Eigentumswohnungen mit einer Fläche von 70 Quadratmetern.

(Quelle: t-online.de / 28.04.14)

 

In Niedrigzinsphasen ist es sinnvoll, eine höhere Anfangstilgung zu wählen! Weshalb?

Zins und Tilgung: Ein Hypothekendarlehen (Immobilienkredit) wird während der Zinsbindungsfrist in monatlich gleichen Raten (Annuität) zurückgezahlt. Die Rate setzt sich aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Die Zinsen werden immer auf den aktuellen Darlehenssaldo berechnet. Und da mit der Zeit immer mehr von dem ursprünglichen Darlehen abbezahlt wird, sinkt der Zinsanteil an der Rate => und weil die Rate während der Zinsbindungsdauer gleich bleibt, steigt der Tilgungsanteil. 

Bei niedrigen Zinsen steigt der Tilgungsanteil langsamer: Sind die Zinsen niedrig, ist der Zinsanteil an der Rate gering und sinkt langsamer. Dadurch steigt auch der Tilgungsanteil nicht so schnell. Im Klartext: Es dauert länger, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.

Fazit: Bei niedrigen Zinssätzen ist es demnach besser, eine höhere Tilgung zu wählen.

(05.04.2014)

 

Forward

Die Zinssätze für Immobiliendarlehen sind derzeit auf niedrigem Niveau, werden aber in Zukunft voraussichtlich wieder steigen.
Es kann sich deshalb lohnen, den Zinssatz der bestehenden Baufinanzierung bei dem jetzigen Darlehensgeber vorzeitig zu prolongieren ("Forward", i.d.R. bis 36 Monate im voraus möglich) oder durch die jetzige Aufnahme eines Forward-Darlehens zum Ablauf der Zinsbindungsfrist durch eine andere Bank ablösen zu lassen.

Ich unterstütze Sie hierbei gerne.

(03.03.2014)

 

Dies sollten Sie beachten:

Wenn Sie den Plan gefasst haben, eine Immobilie zu kaufen oder zu errichten, sollten Sie zunächst errechnen, wie teuer das Vorhaben werden darf. In diese Rechnung fließen folgende Faktoren ein: 

  • Analyse der finanziellen Situation: Addieren Sie nicht nur Bargeld, die Bestände auf Ihren Konten, Wertpapiere und Bausparguthaben, sondern bedenken Sie auch künftige Einnahmen, etwa durch eine Lebensversicherung oder Schenkungen und Erbschaften.

  • Monatliche Einnahmen: Dazu können neben dem Nettoeinkommen auch Mieterträge und Kapitalerträge gehören.

  • Monatliche Belastungen: Die monatlichen Belastungen sind vielseitig und reichen von den Basis-Lebenshaltungskosten über Ausgaben für die Freizeitgestaltung bis zu Heizkosten und Versicherungsprämien. Damit Sie keine Kosten vergessen, kann sich das Führen eines Haushaltsbuches anbieten.

Berücksichtigen Sie alle diese Faktoren, ergibt sich, wie viel Eigenkapital Sie einbringen und welche monatliche Belastung Sie sich leisten können. Fordern Sie sich aber nicht zu große Einsparungen ab – immerhin soll Ihr Leben noch lebenswert bleiben. Auch Rücklagen für unerwartete Ausgaben wie den Ersatz eines defekten Elektrogeräts sollten Sie bedenken. Wenn Sie auf diese Weise eine realistische finanzielle Belastbarkeit festgelegt haben, können Sie mit folgender Formel den maximalen Kreditbetrag errechnen: 

  • Monatliche Rate (finanzielle Belastbarkeit) x 12 (Monate) x 100
    Nominalzinssatz (in Prozent) + Anfangstilgungssatz in Prozent

(28.02.2014)

 

Mein Tipp:

Mein Tipp ist, dass Sie bei dem immer noch historisch niedrigen Zinsniveau eine Zinsbindung von 15, 20 oder 25 Jahren und eine Anfangstilgung von mindestens 2% p.a. vereinbaren.                                                                                 

Denn je länger der Zinssatz festgeschrieben ist, desto besser sind Sie vor steigenden Zinsen geschützt und haben somit eine längere Planungssicherheit.

Bei einem lediglich 10-jährigen Darlehen besteht die Gefahr, dass die Baufinanzierungs-Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung wesentlich höher als gegenwärtig sein werden.

Am meisten profitieren Sie von einem festen Zins für die gesamte Kreditlaufzeit, dem sogenannten Volltilger-Darlehen.

 

Eigenkapital:

Wer eine Immobilie zur Eigennutzung kauft, sollte den Finanzierungs- anteil nicht zu hoch ansetzen und mindestens 20 Prozent Eigenkapital einbringen.

Denn, je geringer der "Beleihungsauslauf" (Verhältnis Darlehenshöhe zu Kaufpreis), desto günstiger ist der Darlehenszins !

Außerdem, von Anfang an einen hohen Tilgungssatz vereinbaren -am besten zwei Prozent oder mehr- und

bei den momentan günstigen Zinsen eine lange Sollzinsbindung wählen.

(17.01.2014)

 

Kaufvertrag:

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, sollte wissen:

Bei Haus- und Wohnungskäufen gilt seit Oktober eine neue Regelung zur Einhaltung der Prüffrist für Kaufverträge: Bei Verträgen zwischen Privatleuten und Unternehmen, wie zum Beispiel Bauträgern, muss der Notar dem Käufer den Kaufvertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen.

Zwar galt auch bisher eine Zwei-Wochen-Frist, doch lag die Aushändigung des Kaufvertragsentwurfs in der Praxis oft in der Hand des Maklers beziehungsweise Verkäufers. So kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass Vertragsentwürfe dem Käufer nur wenige Tage vor dem Notartermin vorlagen.

(29.12.2013)

Druckversion | Sitemap
© Der BAUFI Spezialist

Anrufen

E-Mail

Anfahrt