Broschüre mit Informationen zur Baufinanzierung
Elf teure Fehler bei der Baufinanzierung und wie Sie diese vermeiden:
https://www.test.de/Baufinanzierung-Elf-teure-Fehler-und-wie-Sie-diese-vermeiden-5227717-0/
Quelle: Stiftung Warentest
Das sollten Sie wissen:
Sie müssen nicht bis zum Ende der Zinsbindung warten, um für Ihre Anschlussfinanzierung den Zinssatz festzulegen.
Mit Forward-Darlehen können Sie dies bis zu 60 Monate vorher tun.
Wenn Sie ein Forward-Darlehen abgeschlossen haben, müssen Sie es aber auch abnehmen!
Die Zinssätze für Forward-Darlehen liegen in der Regel über den aktuellen Zinssätzen. Je länger die Vorlaufzeit eines Forward-Darlehens, desto höher ist der Zinsaufschlag.
Sie rechnen sich daher, wenn Sie von einem Zinsanstieg ausgehen.
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wollen viele Kreditnehmer die Zinskosten ihrer bestehenden Baufinanzierung durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter senken. Ein solcher Wechsel ist innerhalb der bestehenden Zinsbindung allerdings so gut wie unmöglich, denn:
Die Bank ist nicht verpflichtet, einer Umschuldung zuzustimmen, sofern Sie die Immobilie nicht veräußern.
Und wenn die Bank zustimmt, wird sie Ihnen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, die den Zinsvorteil eines Wechsels zunichte macht.
Am Ende der vereinbarten Zinsbindung oder frühestens nach zehn Jahren und 6 Monaten, ab Datum der Darlehensvollauszahlung, können Sie jedoch problemlos zu einer anderen Bank umschulden.
Aber was, wenn die Zinsen im Augenblick besonders niedrig sind, Ihre Zinsbindung aber erst in zwei Jahren ausläuft? Genau hierfür wurden Forward-Darlehen entwickelt. Denn mit Forward-Darlehen können Sie bis zu 60 Monate im Voraus den Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung festmachen.
Wie funktionieren Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen funktioniert wie eine normale Anschlussfinanzierung – mit der Besonderheit, dass der Termin für die Anschlussfinanzierung weit in der Zukunft liegt. Wie bei einer normalen Anschlussfinanzierung können Sie Forward-Darlehen bei Ihrer aktuellen Bank abschließen oder im Rahmen einer Umschuldung zu einer anderen Bank wechseln (dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung).
Die Laufzeit der Sollzinsbindung,
der Finanzierungsauslauf,
die Höhe der Darlehenssumme,
die Postleitzahl der Immobilie,
die Höhe der Anfangstilgung,
das Beschäftigungsverhältnis,
die Nutzung der Immobilie,
die Sondertilgungsoption und
der Beginn der Bereitstellungszinsen.
Dies sollten Sie beachten:
Wenn Sie den Plan gefasst haben, eine Immobilie zu kaufen oder zu errichten, sollten Sie zunächst errechnen, wie teuer das Vorhaben werden darf. In diese Rechnung fließen folgende Faktoren ein:
Analyse der finanziellen Situation: Addieren Sie nicht nur Bargeld, die Bestände auf Ihren Konten, Wertpapiere und Bausparguthaben, sondern bedenken Sie auch künftige Einnahmen, etwa durch eine Lebensversicherung oder Schenkungen und Erbschaften.
Monatliche Einnahmen: Dazu können neben dem Nettoeinkommen auch Mieterträge und Kapitalerträge gehören.
Monatliche Belastungen: Die monatlichen Belastungen sind vielseitig und reichen von den Basis-Lebenshaltungskosten über Ausgaben für die Freizeitgestaltung bis zu Heizkosten und Versicherungsprämien. Damit Sie keine Kosten vergessen, kann sich das Führen eines Haushaltsbuches anbieten.
Berücksichtigen Sie alle diese Faktoren, ergibt sich, wie viel Eigenkapital Sie einbringen und welche monatliche Belastung Sie sich leisten können. Fordern Sie sich aber nicht zu große Einsparungen ab – immerhin soll Ihr Leben noch lebenswert bleiben. Auch Rücklagen für unerwartete Ausgaben wie den Ersatz eines defekten Elektrogeräts sollten Sie bedenken. Wenn Sie auf diese Weise eine realistische finanzielle Belastbarkeit festgelegt haben, können Sie mit folgender Formel den maximalen Kreditbetrag errechnen:
Monatliche Rate (finanzielle Belastbarkeit) x 12 (Monate) x 100 dividiert durch
Nominalzinssatz (in Prozent) + Anfangstilgungssatz in Prozent
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